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BINTEK GmbH

Frohsinnstrasse 13

CH – 8374 Dussnang

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AGB und Datenschutz

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BINTEK GmbH, Dussnang

(Ausgabe Juni 2022)


I. Allgemeines / Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsabschlüsse der BINTEK GmbH. Mit Bestellung beziehungsweise mit Vertragsabschluss gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von der BINTEK GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. Die Verpflichtungen von der BINTEK GmbH richten sich ausschliesslich nach dem Umfang und Inhalt eines von der BINTEK GmbH und dem Kunden unterzeichneten separaten Einzelvertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


II. Angebote

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller diese allgemeinen Bedingungen. Alle Aufträge gelten dann als gültig, wenn deren Annahme von der BINTEK GmbH schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche oder telefonische Abmachungen sowie Änderungen erteilter Aufträge haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der BINTEK GmbH schriftlich bestätigt wurden. Nach Absendung der schriftlichen Bestätigung durch die BINTEK GmbH, was auch per Fax oder E-Mail erfolgen kann, können die Aufträge vom Besteller nur dann noch widerrufen oder geändert werden, wenn die BINTEK GmbH einen Widerruf oder einer Änderung aufgrund des Standes der Vorarbeiten noch schriftlich zustimmen kann. Aufgelaufene Kosten bei Widerruf und Mehrkosten bei Änderungen sowie die volle Schadloshaltung gehen zulasten des Bestellers. Einzelangaben in den schriftlichen Bestätigungen der BINTEK GmbH gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


III. Lieferung

Lieferungen, die von der BINTEK GmbH ausgeführt oder im eigenen Namen organisiert werden, reisen auf Risiko und Gefahr der BINTEK GmbH. Lieferungen an und für den Besteller, soweit sie nicht durch die BINTEK GmbH ausgeführt werden, reisen ohne anders lautende Vereinbarung stets auf Risiko und Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist das Domizil der BINTEK GmbH.


IV. Lieferverzug

Die Lieferfristen beginnen ab Abschluss eines gültigen Vertrages und sobald die Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Voraussetzungen erfüllt hat. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei Eintritt eines von der BINTEK GmbH nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei Verzug des Bestellers oder bei Änderungswünschen durch den Besteller. Der Besteller ist zur fristgerechten Abnahme der Ware verpflichtet. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die BINTEK GmbH dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferfristen entsteht kein Anspruch auf Entschädigung unter irgendeinem Titel oder auf Leistung einer Konventionalstrafe.


V. Preise

Die Preise der BINTEK GmbH verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart, netto und exkl. MWST in der fakturierten Währung. Die Rechnungen sind jeweils innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Gerät der Kunde in Verzug, behält sich die BINTEK GmbH das Recht vor, die Leistungen einzustellen und den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Die BINTEK GmbH behält sich zudem vor, auch im Falle bereits gelieferter Waren vom Vertrag zurückzutreten und die Waren zurückzufordern. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die BINTEK GmbH ermächtigt, 7% Verzugszins zuzüglich Bearbeitungsspesen in der Höhe von CHF 300.00 in Rechnung zu stellen. Preise, die in einer anderen Währung als in Schweizer Franken angegeben sind, basieren auf dem am Datum des betreffenden Angebots / Auftragsbestätigung in Zürich geltenden Devisen-Ankaufskurs. Allfällige Kursverluste bei

Zahlungsverzögerungen sind durch den Käufer auszugleichen. Ändern die Marktpreise für Rohmetall vor Auslieferung der Ware, so behält sich der Verkäufer das Recht vor, die am Tage der Auslieferung gültigen neuen Marktpreise anzuwenden. Sofern sich die Herstellung und/oder Beschaffung der bestellten Produkte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem tatsächlichen Liefertermin aufgrund von nachweislich veränderten Verhältnissen (insbesondere bezüglich staatlicher/behördlicher Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen etc.) verteuert, ist die BINTEK GmbH berechtigt, diese Verteuerung auszuweisen und dem Besteller weiterzuverrechnen.


VI. Mängelrüge

Der Besteller hat die Lieferung sofort nach Erhalten einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen und dabei festgestellte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware der BINTEK GmbH ordnungsgemäss und schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren. Nach Eingang der rechtzeitig erfolgten Mängelrüge behält sich die BINTEK GmbH die Möglichkeit vor, den mitgeteilten Mangel bzw. Schaden durch eigene Mitarbeiter oder Experten ihrer Wahl überprüfen zu lassen.


VII. Toleranzen

Massgeblich sind die Normen gemäss ISO 2768.


VIII. Gewährleistung

Die BINTEK GmbH sichert zu, dass die Ware mit Sorgfalt produziert, beschafft, bearbeitet und ausgewählt worden ist und somit keine Mängel aufweisen sollten, die ihren Wert oder deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch erheblich einschränken oder aufheben. Produkte mit nachgewiesenen Mängeln bessern wir nach, beziehungsweise ersetzen wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Produkte kostenlos, oder schreiben den Fakturawert gut, nach unserer Wahl. Darüber hinaus hat der Besteller keine weiteren Ansprüche gegenüber der BINTEK GmbH.

Das Wandelungs- und Minderungsrecht wird somit ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten.


IX. Haftung

Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird wegbedungen.


X. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dussnang(TG).

 

 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist